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Schiedsstelle, Paaragraph und Gesetzteshammes

Schiedsstelle

Gemäß dem Thüringer Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden (ThürSchStG) hat jede Gemeinde in Thüringen eine Schiedsstelle einzurichten und zu unterhalten.

Zur Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsangelegenheiten gibt es in der Gemeinde Floh-Seligenthal eine Schiedsstelle, an welche sich die Bürgerinnen und Bürger wenden können.

Die Schiedsstelle soll Gerichte entlasten, indem sie geringfügige Streitigkeiten im außergerichtlichen Verfahren klärt, in privatrechtlichen Streitigkeiten und Strafsachen schlichtet sowie Sühneverfahren vor Erhebung der Privatklage durchführt. Die Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig und setzen sich unparteiisch für die Streitparteien ein. Die Kosten für eine Schlichtungsverhandlung sind im Verhältnis zu denen für ein gerichtliches Verfahren erheblich geringer. Die einzigen Kosten, die für Sie als Ratsuchender anfallen, sind Verfahrens- und Sachkosten (Gebühren und Auslagen).

Wurde das Schlichtungsverfahren erfolgreich durchgeführt, wird eine Einigung zwischen beiden Parteien erzielt (Vergleich). In bestimmten Fällen sind Schiedsverfahren dem Gerichtsverfahren zwingend vorgeschaltet. Solche Privatklagesachen sind unter anderem:

  •  Beleidigung
  •  Körperverletzung
  •  Sachbeschädigung
  •  Hausfriedensbruch
  •  Bedrohung
  •  Verletzung Briefgeheimnis
  •  Nachbarschaftsstreitigkeiten

 

Die Aufgaben der Schiedsstelle nehmen die Schiedspersonen wahr. Diese werden vom Gemeinderat Floh-Seligenthal auf fünf Jahre gewählt.

Wenn Sie Kontakt zu unseren Schiedspersonen aufnehmen wollen, schreiben Sie bitte eine E-Mail an hauptamt@floh-seligenthal.de. Bitte fassen Sie Ihr Anliegen kurz zusammen und geben Sie an, auf welchem Weg (per Mail oder telefonisch) Sie kontaktiert werden möchten.