
Das Land Thüringen fördert bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement
Voraussetzung: unentgeltliches, gemeinwohlorientiertes (gemeinnütziges) Engagement von Einzelpersonen, Gruppen/Initiativen, juristischen Personen
Antragsfrist: bis zum 15. April 2026
Ausführliche Informationen und Antragsstellung unter: https://thueringen.de/ehrenamt/foerderung