
Wir weisen nochmals darauf hin, dass nach § 1 Abs. 1 des Bundespersonalausweisgesetzes für Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes eine Ausweispflicht ab dem 16.Lebensjahr besteht.
(Ausnahmen bilden Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen und Personengruppen, die von der Ausweispflicht befreit sind.)
Zur Beantragung eines Personalausweises benötigen Sie:
– 46,00 € ab dem 24.Lebensjahr oder 27,60 € bis zum 24.Lebensjahr
– Geburts- oder Eheurkunde (nur bei Erstbeantragung in unserer Gemeinde)
Das Passbild wird bei der Beantragung vor Ort im Einwohnermeldeamt
erstellt und kostet 6,00 €.
Nach unseren statistischen Angaben sind momentan ca. 150 Einwohner nicht mehr im Besitz eines gültigen Personaldokumentes.
Sprechzeiten des Einwohnermeldeamtes:
Dienstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr & 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Ihr Einwohnermeldeamt