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Information Ihres Einwohnermeldeamtes – Personalausweis

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Wir weisen nochmals darauf hin, dass nach § 1 Abs. 1 des Bundespersonalausweisgesetzes für Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes eine Ausweispflicht ab dem 16.Lebensjahr besteht.

(Ausnahmen bilden Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen und Personengruppen, die von der Ausweispflicht befreit sind.)

Zur Beantragung eines Personalausweises benötigen Sie:

– 46,00 €  ab dem 24.Lebensjahr oder 27,60 €  bis zum 24.Lebensjahr

– Geburts- oder Eheurkunde    (nur bei Erstbeantragung in unserer Gemeinde)

Das Passbild wird bei der Beantragung vor Ort im Einwohnermeldeamt
erstellt und kostet  6,00 €.                      

Nach unseren statistischen Angaben sind momentan ca. 150 Einwohner nicht mehr im Besitz eines gültigen Personaldokumentes.

Sprechzeiten des Einwohnermeldeamtes:

Dienstag von 09.00  Uhr  bis 12.00  Uhr & 13.00 Uhr bis 16.30  Uhr

Donnerstag von 09.00  Uhr   bis  12.00  Uhr 13.00  Uhr  bis 17.30  Uhr

Freitag von  09.00  Uhr bis 12.00  Uhr

Ihr Einwohnermeldeamt