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Härtefallhilfen Heizung

Veröffentlicht am:

Zeitungspapier auf den in Großbuchstaben NEWS steht

Härtefallregelung für nicht leitungsgebundene Heizmittel wie Öl, Pellets, Flüssiggas oder Kohle
Thüringer Privathaushalte, die mit Heizöl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen und deren Energiekosten sich im vergangenen Jahr mehr als verdoppelt haben, können für ihre Beträge jenseits der Verdoppelung ab 8. Mai 2023 Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021.

Alle Infos zu den Härtefallhilfen gibt es auf einer eigenen Themenseite.

Härtefallhilfen für Heizöl, Pellets & Co.

FAQs zu „Härtefallhilfen für Privathaushalte wegen stark gestiegener Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger“

Härtefallhilfen für Privathaushalte wegen stark gestiegener Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger
„Was muss ich jetzt tun?“ – Merkblatt für Mieter/innen und Vermieter/innen sowie Wohnungseigentümer/innen und Gemeinschaften der Wohnungseigentümer

Thüringen-Hotline zum Härtefallfonds
(Seite des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz)
0800 – 100 12 38
Mo. – Fr., 8 bis 18 Uhr

Hinweise zum Antragsverfahren

Verbraucherberatungsstelle Thüringen