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Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen

Bekanntmachungen Floh-Seligenthal

Rechtsgrundlage für öffentliche Bekanntmachungen ist die Thüringer Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen der Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Landkreise (Thüringer Bekanntmachungsverordnung – ThürBekVO -) vom 22. August 1994 in der jeweils gültigen Fassung.

Auf Grundlage der ThürBekVO hat der Gemeinderat Floh-Seligenthal in § 14 Abs. 1 seiner Hauptsatzung vom 11.10.2024 beschlossen, dass die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen der Gemeinde Floh-Seligenthal durch Bereitstellung einer elektronischen Ausgabe der Satzung auf der lnternetseite der Gemeinde Floh-Seligenthal erfolgt. Die Satzungen sind während der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeinde Floh-Seligenthal, Bahnhofstraße 4, 98593 Floh-Seligenthal, Sekretariat einsehbar und gegen Kostenerstattung als Ausdruck erhältlich.

Der Gemeinderat Floh-Seligenthal hat in § 14 Abs. 5 der Hauptsatzung vom 11.10.2024 beschlossen, dass sonstige öffentliche Bekanntmachungen ebenfalls durch Bereitstellung auf der Internetseite der Gemeinde Floh-Seligenthal erfolgen, sofern nicht Bundes- oder Landesrecht etwas anderes bestimmt.

Folgende Satzungen werden in elektronischer Ausgabe hiermit öffentlich bekannt gemacht und sind für die Dauer ihrer Gültigkeit hier abrufbar: 

  • Abwägungs- und Satzungsbeschluss – Qualifizierter Bebauungsplan "Mittelmühle" der Gemeinde Floh-Seligenthal im OT Kleinschmalkalden in der Fassung vom 29.01.2025

    Der Gemeinderat der Gemeinde Floh-Seligenthal hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.01.2025 folgenden Beschluss gefasst (Beschluss-Nr. 34-06/25), welcher hiermit ortsüblich bekannt gemacht wird:

    Abwägungs- und Satzungsbeschluss – Qualifizierter Bebauungsplan “Mittelmühle” der Gemeinde Floh-Seligenthal im OT Kleinschmalkalden in der Fassung vom 29.01.2025

    1. Die zu den Entwürfen des o. g. Bebauungsplanes während der öffentlichen Auslegungen vom 22.04.2024 bis einschließlich 23.05.2024, 19.08.2024 bis einschließlich 23.09.2024, 28.10.2024 bis einschließlich 29.11.2024 vorgebrachten Anregungen und Bedenken von Bürgern sowie die Stellungnahmen der Behörden hat der Gemeinderat entsprechend der in der Beschlussbeilage enthaltenen Vorschlägen gewürdigt. Die hieraus resultierenden Änderungen werden in die Planunterlagen eingearbeitet.
    2. Mit den aus der Abwägung resultierenden Änderungen wird der Qualifizierte Bebauungsplan „Mittelmühle ” der Gemeinde Floh-Seligenthal, in der Fassung vom 29.01.2025 als Satzung beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.
    3. Die Gemeindeverwaltung wird im Rahmen des Verfahrens der Erstellung des vorzeitigen Bebauungsplanes „Mittelmühle“ gemäß § 8 Abs. 4 BauGB beauftragt, den Flächennutzungsplan entsprechend den Darstellungen des Bebauungsplanes zu berichtigen.
    4. Der berichtigte Flächennutzungsplan der Gemeinde Floh-Seligenthal ist in der geänderten Fassung bekannt zu machen. Dabei ist auch anzuzeigen, wo der Flächennutzungsplan während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

    Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Gemäß § 21 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) wurde die vorstehende Satzung der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Die Satzung tritt gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

    Jedermann kann die Satzung (Bebauungsplan und Begründung) im Bauamt der Gemeindeverwaltung Floh-Seligenthal Haus 3, Bauamt/Liegenschaften, Zimmer Nr. 002, Höhnbergstraße 2, 98593 Floh-Seligenthal während der allgemeinen Dienstzeiten:

    Montag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr
    Dienstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:30 Uhr
    Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 17:30 Uhr
    Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

    (außer feiertags) einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

    Hinweis auf Rechtsfolgen:
    Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB ist bei Inkraftsetzung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen hinzuweisen. Hiermit erfolgt dieser Hinweis.
    Unbeachtlich werden entsprechend § 215 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
    Ist diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist die Verletzung gemäß § 21 Abs. 4 Satz 1 ThürKO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind (vgl. § 21 Abs. 4 Satz 2 ThürKO).
    Wurde eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen (vgl. § 21 Abs. 4 Satz 3 ThürKO).
    Hiermit wird auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen entsprechend § 21 Abs. 4 Satz 4 ThürKO hingewiesen.
    Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

    Floh-Seligenthal, den 05.05.2025                                                                                   [Siegel]
    Ralf Holland-Nell
    Bürgermeister


    Unterlagen zur Bekanntmachung zum Download:

    Bebauungsplan “Mittelmühle” im OT Kleinschmalkalden 19.05.2025.pdf

  • Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung des Ergebnisses der Grenzwiederherstellung von Flurstücksgrenzen

    Vermessungsstelle

    Dipl.-Ing. Jan Hörschelmann – Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

    Näherstiller Straße 7 b

    98574 Schmalkalden

    Tel. 03683 / 600518

    Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung des Ergebnisses der Grenzwiederherstellung von Flurstücksgrenzen

    In der

    Gemeinde Floh-Seligenthal
    Gemarkung Kleinschmalkalden Flur 14 Flurstück 78
       

    wurde eine

    Grenzfeststellung

    Grenzwiederherstellung

    Abmarkung

    nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 14 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

    vom 24.02.2025 bis 26.03.2025 in der Zeit von 13.00 bis 16.00 Uhr

     in den Räumen der Vermessungsstelle

    Dipl.-Ing. Jan Hörschelmann, ÖbVI, Näherstiller Str. 7b, 98574 Schmalkalden, Tel. 03683 / 600518

    eingesehen werden.

    Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

     Rechtsbehelfsbelehrung

    Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei der Vermessungsstelle Jan Hörschelmann, Näherstiller Str. 7b, 98574 Schmalkalden, Tel. 03683 / 600518, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.

    Schmalkalden, 30.01.2025                                                                                   [gez. J. Hörschelmann]

    (Ort, Datum)

    Datenschutzrechtlicher Hinweis

    Hinweise zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten entnehmen Sie bitte den Datenschutzerklärungen auf unserer Internetseite www.vermessung-schmalkalden.de

    Auf Wunsch wird Ihnen auch eine Papierfassung zugesandt.

  • 5. Änderung Flächennutzungsplan Floh-Seligenthal OT-Hohleborn - Seligenthal - Floh - Schnellbach - Struth-Helmershof