Waldbrandwarnstufe
Die Gemeinde Floh-Seligenthal liegt im Bereich des Forstamtes Schmalkalden. Informationen zur aktuellen Waldbrandgefahr und der jeweils geltenden Waldbrandwarnstufe gibt es hier.
Maßnahmen und Verbote, welche die Bevölkerung beachten muss:
Prinzipiell, egal welche Waldbrandwarnstufe vorliegt, gelten nach dem Thüringer Waldgesetz folgende Verbote:
· Rauchverbot im Wald und auf Waldwegen (§ 12 Abs. 3 ThürWaldG).
· Fahrverbot (Der Wald darf nur zur Erfüllung forstlicher Aufgaben befahren werden (§ 6 Abs. 3 ThürWaldG).
· Die Zufahrt zum Wald darf nicht durch abgestellte Fahrzeuge blockiert werden.
· Es ist verboten (§12 Abs. 2 ThürWaldG), im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 m zum Wald
1. offenes Feuer anzuzünden oder zu unterhalten
2. Bodendecken oder Pflanzenreste abzubrennen oder
3. brennende oder glimmende Gegenstände wegzuwerfen.
Diese Verbote gelten, wie bereits erwähnt, prinzipiell. Der Bevölkerung muss klar sein, dass ein Missachten eines Verbotes (z.B. offenes Feuer) bei Waldbrandwarnstufe IV mit großer Sicherheit einen Waldbrand verursacht.
Zusätzlich können bei Waldbrandwarnstufe IV extrem gefährdete Waldgebiete durch die Forstbehörden für jeden gesperrt werden. Das heißt, dass dann das Betreten des Waldes, außerhalb von Privatwegen, grundsätzlich verboten ist. Ob eine Sperrung vorliegt und welche Gebiete es betrifft, wird Ihnen über die örtlichen Medien bekanntgegeben. Dieses spezielle Verbot dient sowohl zum Schutz des Waldes, aber auch Ihrem Schutz. Denn Sie müssen bedenken, dass ein von Ihnen verursachter Waldbrand auch Ihr eigenes Leben gefährden kann.
Weitere spezielle Verbote, die bei Erreichen einer bestimmten Waldbrandwarnstufe eintreten, gibt es nicht. Die Waldbrandwarnstufen weisen damit die Bevölkerung lediglich auf das aktuelle Gefahrenpotential hin. Es liegt in der Eigenverantwortung jedes Bürgers diesen Gefahrenhinweis ernst zu nehmen und entsprechend umsichtig und vorsichtig zu handeln.
Befolgen Sie die Hinweise, die mit den Waldbrandwarnstufen
einhergehen:
Waldbrandwarnstufe 1:
· Genehmigte Arbeiten sind mindestens zwei Tage vorher beim zuständigen Revierförster anzumelden.
· Das Befahren von Waldwegen ist nur zur Durchführung genehmigter Arbeiten, für die Jagd und für Waldbesitzer gestattet.
· Schweißarbeiten sind nur mit entsprechender Genehmigung und bei Einhaltung aller Sicherheitsbestimmungen gestattet.
· Sprengarbeiten sind verboten.
· Das Ausbringen leicht brennbarer oder chlorhaltiger Chemikalien ist verboten.
· Zum Verbrennen von Schlagabraum und Reisig ist eine Genehmigung einzuholen.
Waldbrandwarnstufe 2:
· Schlagabraum und Reisig dürfen nicht mehr verbrannt werden, eventuelle Genehmigungen dafür werden automatisch ungültig.
Waldbrandwarnstufe 3:
· Schweißarbeiten sind generell verboten, Ausnahme: zur Behebung von Betriebsstörungen an Eisenbahnschienen / Bahnkörpern.
· Besucher des Waldes dürfen öffentliche Straßen und Wege, auch Waldwege, nicht verlassen.
· Es können Parkplätze und touristische Einrichtungen in den Wäldern gesperrt werden.
Waldbrandwarnstufe 4:
· Das Betreten des Waldes ist verboten. Es können Ausnahmen zugelassen werden. Generell ausgenommen von dieser Regelung sind Waldbesitzer zur Ausübung angewiesener forstlicher Arbeiten und zur Jagd.
· Auf Straßen und Parkplätzen in und an Wäldern besteht Parkverbot. Parkplätze sind von den Kommunen entsprechend zu kennzeichnen.
(Alle Waldbrandwarnstufen ab Stufe 2 schließen die Maßnahmen der niedrigeren Stufen automatisch mit ein.)
Maßnahmen der Forstbehörden:
Für die Forstbehörden und die Revierleiter gilt bei erhöhter Waldbrandgefahr ebenfalls ein Maßnahmenkatalog. Hierzu zählen zum Beispiel:
· Aufklärungsarbeit in der Bevölkerung (ab Stufe I)
· Abstimmung zwischen benachbarten Forstämtern, Feuerwehrleitstellen, örtlichen Feuerwehren, Bürgermeistern (ab Stufe I) bzw. Herstellen einer Rufbereitschaft (ab Stufe II)
· Mitführen und Bereithalten von Werkzeugen zur Brandbekämpfung (ab Stufe I)
· Streifen- und Waldbrandüberwachungsdienst, auch zur Kontrolle, ob z.B. das Wald-Begeh-Verbot eingehalten wird (ab Stufe III)
· Kontrolle und Herstellung der ungehinderten Befahrbarkeit der Hauptwege (ab Stufe III)
· Aktualisierung der Übersicht über nutzbare Löschwasservorräte (ab Stufe III)
· Besetzung von geeigneten Aussichtspunkten (ab Stufe IV)
Maßnahmen der Feuerwehren:
Auch die Feuerwehren sind bereits im Vorfeld bemüht, Brände zu vermeiden bzw. Absprachen für den Ernstfall zu treffen, so z.B.
· Aufklärungsarbeit in der Bevölkerung (wie diese Internet-Seite)
· Abstimmung mit dem Revierleiter und Austausch von Telefonnummern
· Schulung der Feuerwehrkameraden
· Aktualisierung der Übersicht über nutzbare Löschwasservorräte. Hierzu zählen auch Absprachen mit landwirtschaftlichen Unternehmen, zwecks Nutzung von großen fahrbaren Wassertanks (z.B. Gülle-Wagen).
Was Sie tun können - So beugen Sie den Wald- und Flächenbränden vor:
· Kein Rauchen, offenes Feuer, offenes Licht in Wäldern oder auf Wiesen.
· Bitte niemals Zigarettenkippen aus dem Auto- oder Zugfenster werfen (...gehört sich aus Umweltschutzgründen sowieso nicht!).
· Zufahrten zu Wäldern (das können auch Feldwege sein) müssen für Löschfahrzeuge Tag und Nacht freigehalten werden.
· Das Fahren oder Parken auf Waldwegen ist zu unterlassen, heiße Auspuffrohre oder Katalysatoren könnten das Gras in Brand setzen.
· Bitte werfen Sie keine Abfälle in die Natur. Scherben können wie Brenngläser wirken!
· Kinder sollten über die Gefahren und Folgen aufgeklärt werden.
· indem jeder umsichtig und vorsichtig handelt.
Ist ein Brand bereits entstanden, sollten Sie diesen so schnell wie möglich über Notruf 112 der Feuerwehr melden. Außerdem können Sie durch eigene Löschmaßnahmen versuchen, einen Entstehungsbrand einzudämmen. Dies jedoch nur, wenn Sie sich selbst nicht gefährden!
Bitte vergessen Sie nicht, dass ein Waldbrand:
· einen Schaden für die Umwelt darstellt, da große Mengen giftiger Rauchgase entstehen,
· eine Gefahr für die im Wald lebenden Tiere bedeutet,
· ein wirtschaftlicher Schaden ist, da große Mengen Nutzholz vernichtet werden und
· auch eine Gefahr für die Gesundheit und das Leben der Menschen darstellt.
Daher: Helfen Sie mit, Brände zu vermeiden!






