Waldbrandwarnstufe

Die Gemeinde Floh-Seligenthal liegt im Bereich des Forstamtes Schmalkalden. Informationen zur aktuellen Waldbrandgefahr und der jeweils geltenden Waldbrandwarnstufe gibt es hier.

Maßnahmen und Verbote, welche die Bevölkerung beachten muss:
Prinzipiell, egal welche Waldbrandwarnstufe vorliegt, gelten nach dem Thüringer Waldgesetz folgende Verbote:


Diese Verbote gelten, wie bereits erwähnt, prinzipiell. Der Bevölkerung muss klar sein, dass ein Missachten eines Verbotes (z.B. offenes Feuer) bei Waldbrandwarnstufe IV mit großer Sicherheit einen Waldbrand verursacht.
Zusätzlich können bei Waldbrandwarnstufe IV extrem gefährdete Waldgebiete durch die Forstbehörden für jeden gesperrt werden. Das heißt, dass dann das Betreten des Waldes, außerhalb von Privatwegen, grundsätzlich verboten ist. Ob eine Sperrung vorliegt und welche Gebiete es betrifft, wird Ihnen über die örtlichen Medien bekanntgegeben. Dieses spezielle Verbot dient sowohl zum Schutz des Waldes, aber auch Ihrem Schutz. Denn Sie müssen bedenken, dass ein von Ihnen verursachter Waldbrand auch Ihr eigenes Leben gefährden kann.
Weitere spezielle Verbote, die bei Erreichen einer bestimmten Waldbrandwarnstufe eintreten, gibt es nicht. Die Waldbrandwarnstufen weisen damit die Bevölkerung lediglich auf das aktuelle Gefahrenpotential hin. Es liegt in der Eigenverantwortung jedes Bürgers diesen Gefahrenhinweis ernst zu nehmen und entsprechend umsichtig und vorsichtig zu handeln.

Befolgen Sie die Hinweise, die mit den Waldbrandwarnstufen
einhergehen:

Waldbrandwarnstufe 1:


Waldbrandwarnstufe 2:
Waldbrandwarnstufe 3:
Waldbrandwarnstufe 4:
(Alle Waldbrandwarnstufen ab Stufe 2 schließen die Maßnahmen der niedrigeren Stufen automatisch mit ein.)

Maßnahmen der Forstbehörden:
Für die Forstbehörden und die Revierleiter gilt bei erhöhter Waldbrandgefahr ebenfalls ein Maßnahmenkatalog. Hierzu zählen zum Beispiel:


Maßnahmen der Feuerwehren:
Auch die Feuerwehren sind bereits im Vorfeld bemüht, Brände zu vermeiden bzw. Absprachen für den Ernstfall zu treffen, so z.B.
Was Sie tun können - So beugen Sie den Wald- und Flächenbränden vor:
Ist ein Brand bereits entstanden, sollten Sie diesen so schnell wie möglich über Notruf 112 der Feuerwehr melden. Außerdem können Sie durch eigene Löschmaßnahmen versuchen, einen Entstehungsbrand einzudämmen. Dies jedoch nur, wenn Sie sich selbst nicht gefährden!

Bitte vergessen Sie nicht, dass ein Waldbrand:

Viele Brände lassen sich durch rasches Eingreifen schon im Anfangsstadium löschen. Deshalb bitte immer sofort die Feuerwehr (Notruf 112) alarmieren!

Daher: Helfen Sie mit, Brände zu vermeiden!




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